Angebote

Angebot 1


BKF-Schulung

Alle Fahrer/-innen müssen ab 3,5 t (LKW) bez. mit mehr als 8 Fahrgästen (BUS)
mit den FS-Klassen:

LKW:  C1, C1E, C, CE    

und 

Bus:   D1, D1E, D, DE

bei gewerblicher Nutzung,
diese alle 5 Jahre nach der

EU-Richtlinie   EG 59/2003

verlängern.


Angebot 2


Einweisung in das digitale Kontrollgerät


Alle Unternehmer die Fahrzeuge ab 3,5 t im Betrieb haben, müssen gem.

EU VO 165/2014 Art. 33
(in Kraft getreten am 02.03.2016)

ihre Fahrer/-innen in das digitale Kontrollgerät einweisen.


Achtung:


Kann das Unternehmen nicht nachweisen, das es die Unterweisung-/ Schulungspflicht nachgekommen ist, so haftet sie uneingeschränkt in vollem Umfang für die Verstöße ihrer Fahrer/-innen. EU VO  165/2014 Art. 33 Abs. 3.