Angebote
Angebot 1
BKF-Schulung
Alle Fahrer/-innen müssen ab 3,5 t (LKW) bez. mit mehr als 8 Fahrgästen (BUS)
mit den FS-Klassen:
LKW: C1, C1E, C, CE
und
Bus: D1, D1E, D, DE
bei gewerblicher Nutzung,
diese alle 5 Jahre nach der
verlängern.
Angebot 2
Einweisung in das digitale Kontrollgerät
Alle Unternehmer die Fahrzeuge ab 3,5 t im Betrieb haben, müssen gem.
EU VO 165/2014 Art. 33
(in Kraft getreten am 02.03.2016)
ihre Fahrer/-innen in das digitale Kontrollgerät einweisen.
Achtung:
Kann das Unternehmen nicht nachweisen, das es die Unterweisung-/ Schulungspflicht nachgekommen ist, so haftet sie uneingeschränkt in vollem Umfang für die Verstöße ihrer Fahrer/-innen. EU VO 165/2014 Art. 33 Abs. 3.